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  24-01-2002:
Das Gericht - die Akte Schmitz


Auf dieser Seite sammle ich die Informationen über den Prozess gegen Kim Schmitz.

Am Dienstag, 22. Januar wurde Schmitz in München verhaftet und soll am gleichen Tag noch dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Es bestehen jetzt zwei Verfahren: der ausstehende Strafbefehl wegen Kapitalanlagebetrugs und das Verfahren wegen Insiderhandels mit Aktien von Letsbuyit.com.

In Interviews hatte Schmitz bekanntgegeben, dass er über keine Insiderinformationen verfügt habe. Eine plumpe Lüge, die allerdings über die Nachrichtenticker lief. Der Kurssprung der Aktien kam nur durch die Ankündigung von Schmitz zu Stande, 50 Millionen in die Firma zu investieren. Wenn Schmitz davon nichts gewusst haben will, muss er verschärfte geistige Umnachtung geltend machen. Inwieweit er aber dieses Wissen genutzt hat, um illegale Geschäfte zu machen, muss das Gericht noch herausfinden. Die Beweisführung ist bei Insiderverfahren äußerst schwierig.

Inzwischen wurde noch ein anderer Prozess gegen Schmitz eröffnet. Es geht diesmal um Verkehrsdelikte. 14 Mal war Schmitz bereits wegen Fahrens ohne Führerschein belangt worden - zuletzt wurde er zu 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Offenbar nutzte die Lektion wenig: Schmitz ließ sich 2001 noch ein 15. Mal erwischen.

Offenbar war die Justiz froh, Schmitz direkt zur Verfügung zu haben. Denn noch in der Woche der Verhaftung wurde der Prozess eröffnet. Schmitz erschien am ersten Prozesstag ohne Anwalt, weshalb der Prozess auf März vertagt wurde. Dieses Kapitel wiederlegt einmal mehr die Behauptung, Schmitz sei ein bekehrter Krimineller, der sich nichts mehr zuschulde kommen ließ. Dem Gericht sei zur Feststellung der Einsicht des Angeklagten dessen eigene Homepage empfohlen. Dort präsentiert er stolz Bilder einer illegalen Straßenralley, an der er teilgenommen hat. Schmitz hatte das Kunststück fertiggebracht, selbst dort disqualifiziert zu werden. Doch das Lachen bleibt einem im Hals stecken, wenn man sich die letzten Bilder ansieht: während Schmitz ins Ziel einfuhr, stieß sein zweiter Wagen mit einem anderen zusammen - frontal. Lapidarer Kommentar auf der Webseite: "Boom! Bang!"

Die "kleine, um Beachtung ringende Zeitschrift" Max (Zitat FAZ), die schon zu Beginn einen sehr schönen Artikel zum Thema veröffentlicht hat, versorgt uns mit Details zum derzeitigen Tagesablauf von Herrn Schmitz.

6 UHR: Licht an. 6.15 UHR: eine Kanne Muckefuck wird in die Zelle gereicht. 9-9.30 UHR: Hofgang. 10.30 UHR: Mittagessen (Eintopf, Kartoffeln, manchmal Fleisch). Ab 15.30 UHR: Abendessen (Wurst, Schmelzkäse, Brot) und Frühstück für den nächsten Tag (Brot, Margarine, Fruchtaufstrich) werden ausgeteilt. 22 UHR: Licht aus. Duschen zweimal pro Woche.

Erste Erfolge zeitigt die Haft: fünf Kilo sind schon runter, wie die Münchner TZ berichtet. Außerdem besinnt er sich seiner historischen Mission: wer von einem Münchner Gericht verurteilt wird, soll gefälligst seine Memoiren schreiben - auch wenn man nicht in Festungshaft sitzt. Der Arbeitstitel ist nicht "Mein Hack", sondern "Leben auf der Überholspur". Welcher Verlag das Werk verlegen soll ist noch unbekannt.

Die Staatsanwaltschaft München hat inzwischen Anklage erhoben. Hier die Pressemitteilung:

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen gegen Kim Schmitz abgeschlossen - Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft München I hatte auf Grund einer Mitteilung des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel vom 27.11.2001 gegen den in München ansässigen Kim Schmitz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Insiderhandels eingeleitet. Wegen dieses Tatverdachts wurde gegen Schmitz am 11.01.2002 vom Amtsgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Schmitz, der sich Anfang 2002 nach Thailand abgesetzt hatte, wurde am 18.01.2002 in Bangkok festgenommen. Die thailändischen Behörden verwiesen ihn des Landes und übergaben ihn am 21.01.2002 den deutschen Behörden. Seit 22.01.2002 befindet er sich in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und Anklage zum Amtsgericht München erhoben. Nach dem Ergebnis der ermittlungen besteht gegen Kim Schmitz der Verdacht durch ein nach dem Wertpapierhandelgesetz verbotene Insidergeschäfte einen Gewinn von 1.192.751,20 € erzielt zu haben. Er ist nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft so vorgegangen:

Kim Schmitz ist Vorstandsvorsitzender der Kimvestor AG mit Sitz in München und hatte als solcher Kenntnis, dass zwischen der börsennotierten Firma LetsbuyIt.Com N.V. und den Vergleichsverwaltern Verhandlungen über die Abwendung des Anschlußkonkurses bei der genannten Firma liefen. Schmitz teilte dem Vorstandsvorsitzenden von Letsbuyit am 24.01.2001 mit, dass er bereit sei, 1,15 Mio. €, die zur Abwendung des Abschlußkonkurses erforderlich waren, zu investieren. Gleichzeitig ließ er sich von dem Vorstandsvorsitzenden der Firma zusagen, dass am 25.01.2001 eine positive Ad-hoc-Mitteilung erscheinen würde, in der von der Bereitschaft der Kimvestor AG, der Fa. LetsBuyIt.Com N.V. zu helfen, berichtet werde.

Schmitz rechnete gemäß der Anklage mit einem deutlichen Kursanstieg der LetsBuyIt-Aktien durch diese Veröffentlichung. Er gab daher noch am 24.01.2001 telefonisch den Auftrag zum Erwerb von 2.050.820 Aktien der Fa. LetsBuyIt für 375.964,40 €. Auf Grund der am 25.01.2001 erschienen Ad-Hoc-Mitteilung über das Engagement der Kimvestor AG bei LetsBuyIt stieg der Börsenkurs der Aktien von LetsBuyIt von 0,25 € auf 0,60 €. Wie er es von vorneherein beabsichtigt hatte, verkaufte Schmitz nunmehr die am 24.01.2001 erworbenen Aktien für 1.568.715,60 €.

Schmitz hat bei seiner staatsanwaltschaftlichen Vernehmung den Vorwurf teilweise eingeräumt.

Ermittlungsverfahren wegen verbotener Insidergeschäfte sind sehr anspruchsvoll und bedürfen der Spezialisierung auf Seiten der Ermittlungsbehörden. Eine dieser Spezialbehörden ist das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel.

[...]

Bei der Staatsanwaltschaft München I wurden im Zeitraum 1996 bis heute mindestens acht Ermittlungsverfahren wegen Insiderhandels geführt. Davon wurden in 5 Fällen Geldstrafen durch Strafbefehl erwirkt. 3 Verfahren wurden magels hinreichendem Tatverdachts eingestellt. Weitere 3 Verfahren sind derzeit bei der Staatsanwaltschaft München I anhängig.

Am 21. März konnte denn auch der Prozess wegen der Verkehrsdelikte beginnen. Im Angesicht der Medien lief Schmitz zur Hochform auf und erzählte aus seiner Märchenwelt Zum Beispiel vom Internetanschluß im Gefängnis, Drei-Sterne Menüs, etcetera. Statement der Justizbehörden "Alles Blödsinn".

Wie mittlerweile bekannt wurde, gibt es auch noch eine dritte Strafsache. Bereits im letzten Jahr hatte ein Düsseldorfer Rechtsanwalt Strafanzeige gegen Schmitz erstattet wegen § 264a StGB "Kapitalanlagebetrug". Es geht um die Anpreisung der Kimvestor AG, bevor überhaupt ein Handelsregistereintrag vorlag. Außerdem wurde mit einem Aufsichtsrat geworben, der gar nicht zur Verfügung stand. Die Justiz fand die Anzeige so überzeugend, dass sie einen Strafbefehl über 27000 Mark verhängte. Schmitz hat dagegen Widerspruch eingelegt. Deswegen kommt der Fall vor Gericht - er wird mit den Insidervorwürfen in einem Verfahren zusammengefasst.

 
Auf vielfachen Wunsch
Im Internet kursieren mehrere Texte, die ganz aufschlußreich aber leider nicht bestätigt sind. Unter dem Vorbehalt dass dies ganz simple Fälschungen sind, dokumentiere ich diese Texte. Hier findet man den angeblichen Urteilstext von 1998 und hier einen gut gefüllten Strafregisterauszug.